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sxc.hu, Foto: Swonson
30.10.2008
von e-fellow Stelios Tonikidis

Rechtliche Probleme in Wohngemeinschaften

Die WG und ihre Tücken

Jeder fünfte Student lebt in einer WG. Was die meisten nicht wissen: Die WG wirft viele Rechtsfragen auf. Ist ein Paar eine WG? Wie viele Mitbewohner darf ich eigentlich haben? Brauche ich das Einverständnis meines Vermieters, wenn ich ein Zimmer untervermiete? Fünf Dinge, die du wissen solltest, bevor du den Vertrag unterschreibst.

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Max, Pia und du, ihr seid eine WG. Dann zieht die Freundin von Max auch noch mit in sein Zimmer ein. Ist das jetzt erlaubt? Oder riskiert Max eine Kündigung? Die WG steckt voller rechtlicher Tücken.

  1. Was ist eine Wohngemeinschaft?
    Eine Wohngemeinschaft ist der Zusammenschluss mindestens zweier Personen, um durch gemeinsames Wohnen und Wirtschaften Kosten zu sparen. Der gemeinsame Zweck hat zur Folge, dass du zusammen mit deinen WG-Mitbewohnern einen Gesellschaftsvertrag schließt und die WG damit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) nach § 705 BGB wird. Vielen ist die Gründung dieser GbR gar nicht bewusst.

  2. Ein Pärchen ist keine WG
    Lebst du zusammen mit deinem Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner in einer Wohnung, so bildet ihr keine WG. Denn der Vermieter muss die nachträgliche Aufnahme deines Partners dulden. Um Streit mit dem Vermieter zu verhindern, solltest du ihm dennoch mitteilen, dass dein Partner in deine Wohnung eingezogen ist. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hingegen musst du den Vermieter auf jeden Fall um seine Zustimmung bitten.

  3. Die Anzahl der WG-Mitglieder ist begrenzt
    Eine WG darf grundsätzlich nur so viele WG-Mitglieder haben, wie Schlafzimmer zur Verfügung stehen. Ein Verstoß hiergegen kann zu einer "Kündigung aus wichtigem Grund" führen.

  4. Wer ist bei einer WG der Hauptmieter?
    Der Vermieter kann mit dir und deinen WG-Mitbewohnern einen einzigen Mietvertrag abschließen. In diesem Fall werdet ihr alle Hauptmieter mit gleichen Rechten und Pflichten. Du kannst aber auch als einziger aus der WG mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließen. Dann wirst du als einziger Hauptmieter. Die anderen WG-Mitbewohner können dann mit dir jeweils einen Untermietvertrag schließen. Solltest du dich für diese Möglichkeit entscheiden, musst du bedenken, dass du für jede Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters benötigst. Holst du die nicht ein, riskierst du eine "außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund".

  5. Die WG wird selbst Hauptmieter
    Seit der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 entschieden hat, dass eine GbR (teil-)rechtsfähig ist, kann auch eine WG "als solche" Hauptmieter werden kann. Dazu unterschreiben die WG-Mitbewohner im Namen der WG den Mietvertrag.

Miete nicht gezahlt, Schaden am Objekt? Wer haftet, erfährst du auf Seite 2.
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